© Kirchenkreis Lüneburg

Vision für den Kirchenkreis 2035

Im Jahr 2035 findet in den Gemeinden des Kirchenkreises Lüneburg ein vielfältiges kirchliches Leben in der Stadt und den ländlichen Räumen statt. 
  • Haupt- und Ehrenamtliche finden ein attraktives Arbeitsumfeld vor: Gemeinden und ihre Haupt- und Nebenamtlichen kooperieren verlässlich als Arbeitsgemeinschaften mit einem Team aus Pastor*innen, Diakon*innen, Verwaltungskräften und ggf. anderen Berufsgruppen (etwa Kirchenmusikern, Gemeindemanagern, Ingenieuren, …), die gemeinsam für den kirchlichen Dienst in ihrer Nachbarschaft und für gegenseitige Entlastung (Vertretung, Absprachen bzgl. Gottesdiensten) sorgen.
  • Auch in der Fläche ist die Grundversorgung mit gottesdienstlichen und anderen kirchlichen Angebote sowie Dienstleistungen in erreichbarer Nähe gewährleistet.
  • Darüber hinaus arbeiten Gemeinden in vielfältigen Bezügen mit anderen Kirchengemeinden und Kooperationspartnern (wie der Diakonie, der Stadt, den Wohlfahrtsverbänden und Jugendhilfeträgern) zusammen.
  • Die Formen der Zusammenarbeit werden regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst.

Gemeindliche Kooperation in Arbeitsgemeinschaften:

In Hinblick auf den anhaltenden Mitgliederschwund, die demografische Entwicklung, die strukturellen Veränderungen in Stadt und Land sowie im Wissen um den bevorstehenden Fachkräftemangel bei Pastor:innen und Diakon:innen empfiehlt der Ausschuss für Stellenplanung- und Strukturentwicklung den Gemeinden die Kooperation in Arbeitsgemeinschaften mit schriftlicher Vereinbarung (nach RegG §§5-7).

Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften hat folgende Ziele:
  • sie schaffen arbeitsfähige Größen kirchlicher Arbeit in Stadt und Land auch unter den zu erwartenden Bedingungen des Jahres 2035
  • sie ermöglichen attraktive Arbeitsbedingungen für Haupt- und Ehrenamtliche
  • sie gewährleisten die Zusammenarbeit im multiprofessionellen Teams (Pastor*innen, Diakon*innen, Verwaltungskräfte, …)
  • sie bilden einen verlässlichen Rahmen für sinnvolle Arbeitsteilung
  • sie bewältigen ihre Zukunftsaufgaben und schaffen ein Wir-Gefühl

Folgende Planungsaufgaben sollen in der Verantwortung der AGs liegen:
  • Gegenseitige Vertretung
  • verlässliche Kasualabdeckung
  • gemeinsame Personalplanung aus Mitteln der Gemeindebudgets (kann die Gemeindesekretärin für mehrere Gemeinden arbeiten, kann man sich Reinigungskräfte teilen?…)
  • gemeinsame Gebäudebedarfsplanung (wo brauchen wir künftig noch ein Pfarrhaus, ein Gemeindehaus, -büro?)
  • gemeinsame Zukunftsplanung (Wie sorgen wir gemeinsam für die Erfüllung unserer Aufgaben? Wie gehen wir gemeinsam in anstehende Sparrunden?)
  • Einhaltung einer festgelegten Besprechungsstruktur (Empfehlung: mindestens monatliche Dienstbesprechung von Pastor*innen und Diakon*innen)

Abhängig von Gemeindegröße und -struktur und eventuellen anderen Formen der Zusammenarbeit können folgende gemeinsame Aufgaben sinnvoll sein, stellen aber keine Pflicht dar:
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Konfirmandenarbeit
  • Gemeindearbeit, etwa im Bereich Kinder und Jugendliche
  •  Gottesdienstplanung
  • Eventplanung
  • Absprachen zur Profilbildung
  • Finanzplanung für gemeinsame Aufgaben (etwa: Jugendarbeit)
  • Rechtsform: Arbeitsgemeinschaft mit schriftlicher Vereinbarung (RegG §§5-7, zunächst unterhalb dieser Verbindlichkeit der Zusammenarbeit)

Mit der Bildung von Arbeitsgemeinschaften regt der Strukturausschuss eine Form der Zusammenarbeit an, die ausschließlich der o.g. Ziele verfolgt. Diese Strukturveränderung bedeutet ausdrücklich nicht, dass die Selbständigkeit von Gemeinden und ihren Kirchenvorständen abgeschafft werden soll. Zwar können Fusionen und andere Formen gemeindlichen Zusammenwachsens im Einzelfall sinnvoll sein – sie bleiben aber in der Hoheit und im Ermessen der Gemeinden.

Der Strukturausschuss empfiehlt lediglich die Schaffung einer verlässliche Form der Zusammenarbeit von weiterhin unabhängigen Gemeinden. Als Rechtsform empfiehlt er die Arbeitsgemeinschaft mit schriftlicher Vereinbarung nach RegG §§5-7:
Die kooperierenden Kirchengemeinden verabschieden nach Absprache eine schriftliche Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit und legen fest:
  • die Formen ihrer Pflichtaufgaben
  • verlässliche Absprachen für Küraufgaben
  • Fakultativ kann ein gemeinsames Gremium geschaffen werden, das in regelmäßigen Abständen in Rückblick und Planung berät und ggf. beschließt.
  • Regelmäßig soll die schriftliche Vereinbarung auf ihre Aktualität und Vitalität überprüft werden, etwa im Zuge der Visitation einer der beteiligten Gemeinden

Eine Mustervereinbarung wird in Zusammenarbeit mit dem Kirchenkreisvorstand erarbeitet.

Bildung der Arbeitsgemeinschaften

Hinsichtlich der Gemeinden sind folgende Kriterien im Blick zu halten:
  • Die Gemeinden müssen in räumlicher Nähe zueinander liegen.
  • Eine inhaltliche/strukturelle Nähe der Gemeindearbeit ist wünschenswert und kann Grundlage für eine spätere Spezialisierung sein.

Die Erfüllbarkeit der o.g. Aufgaben muss gewährleistet sein:
  • Die Minimalgröße sollte im Jahre 2035 ca. 7 000 Gemeindeglieder betragen (nach heutigem Schlüssel: 2 Pastor*innen, 1 Diakon*in)
  • Bestehender Formen gelingender Zusammenarbeit (lebendige Regionen, pfarramtliche Verbindungen, …) sollten berücksichtigt werden.
  • Hinsichtlich der Beteiligten sind folgende weiche Kriterien zu berücksichtigen:
  • Die Bereitschaft zur Teamarbeit muss gestärkt werden.
  • Mut und Lust auf Neues sollte geweckt werden.
  • Die Chancen sollten betont werden.
  • Nach Möglichkeit gemeinsame Interessen der Hauptamtlichen berücksichtigen