Im Jahr 2035 findet in den Gemeinden des Kirchenkreises Lüneburg ein vielfältiges kirchliches Leben in der Stadt und den ländlichen Räumen statt.
- Haupt- und Ehrenamtliche finden ein attraktives Arbeitsumfeld vor: Gemeinden und ihre Haupt- und Nebenamtlichen kooperieren verlässlich als Arbeitsgemeinschaften mit einem Team aus Pastor*innen, Diakon*innen, Verwaltungskräften und ggf. anderen Berufsgruppen (etwa Kirchenmusikern, Gemeindemanagern, Ingenieuren, …), die gemeinsam für den kirchlichen Dienst in ihrer Nachbarschaft und für gegenseitige Entlastung (Vertretung, Absprachen bzgl. Gottesdiensten) sorgen.
- Auch in der Fläche ist die Grundversorgung mit gottesdienstlichen und anderen kirchlichen Angebote sowie Dienstleistungen in erreichbarer Nähe gewährleistet.
- Darüber hinaus arbeiten Gemeinden in vielfältigen Bezügen mit anderen Kirchengemeinden und Kooperationspartnern (wie der Diakonie, der Stadt, den Wohlfahrtsverbänden und Jugendhilfeträgern) zusammen.
- Die Formen der Zusammenarbeit werden regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst.
Gemeindliche Kooperation in Arbeitsgemeinschaften:
In Hinblick auf den anhaltenden Mitgliederschwund, die demografische Entwicklung, die strukturellen Veränderungen in Stadt und Land sowie im Wissen um den bevorstehenden Fachkräftemangel bei Pastor*innen und Diakon*innen empfiehlt der Ausschuss für Stellenplanung- und Strukturentwicklung den Gemeinden die Kooperation in Arbeitsgemeinschaften mit schriftlicher Vereinbarung (nach RegG §§5-7).
Ziele der Arbeitsgemeinschaften:
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften hat folgende Ziele:
- sie schaffen arbeitsfähige Größen kirchlicher Arbeit in Stadt und Land auch unter den zu erwartenden Bedingungen des Jahres 2035
- sie ermöglichen attraktive Arbeitsbedingungen für Haupt- und Ehrenamtliche
- sie gewährleisten die Zusammenarbeit im multiprofessionellen Teams (Pastor*innen, Diakon*innen, Verwaltungskräfte, …)
- sie bilden einen verlässlichen Rahmen für sinnvolle Arbeitsteilung
- sie bewältigen ihre Zukunftsaufgaben und schaffen ein Wir-Gefühl
Pflichtaufgaben der Arbeitsgemeinschaften:
Folgende Planungsaufgaben sollen in der Verantwortung der AGs liegen:
- Gegenseitige Vertretung
- verlässliche Kasualabdeckung
- gemeinsame Personalplanung aus Mitteln der Gemeindebudgets (kann die Gemeindesekretärin für mehrere Gemeinden arbeiten, kann man sich Reinigungskräfte teilen?…)
- gemeinsame Gebäudebedarfsplanung (wo brauchen wir künftig noch ein Pfarrhaus, ein Gemeindehaus, -büro?)
- gemeinsame Zukunftsplanung (Wie sorgen wir gemeinsam für die Erfüllung unserer Aufgaben? Wie gehen wir gemeinsam in anstehende Sparrunden?)
- Einhaltung einer festgelegten Besprechungsstruktur (Empfehlung: mindestens monatliche Dienstbesprechung von Pastor*innen und Diakon*innen)
Der Ausschuss empfiehlt, dass bei Entscheidungen zur Personalplanung im Bereich der Pastor*innen und Diakon*innen die AG anzuhören ist, dass die Entscheidung aber auf Kirchenkreisebene zu treffen ist.
Küraufgaben der Arbeitsgemeinschaften:
Abhängig von Gemeindegröße und -struktur und eventuellen anderen Formen der Zusammenarbeit können folgende gemeinsame Aufgaben sinnvoll sein, stellen aber keine Pflicht dar:
- Öffentlichkeitsarbeit
- Konfirmandenarbeit
- Gemeindearbeit, etwa im Bereich Kinder und Jugendliche
Gottesdienstplanung - Eventplanung
- Absprachen zur Profilbildung
- Finanzplanung für gemeinsame Aufgaben (etwa: Jugendarbeit)
Rechtsform: Arbeitsgemeinschaft mit schriftlicher Vereinbarung (RegG §§5-7)
Mit der Bildung von Arbeitsgemeinschaften regt der Strukturausschuss eine Form der Zusammenarbeit an, die ausschließlich der o.g. Ziele verfolgt. Diese Strukturveränderung bedeutet ausdrücklich nicht, dass die Selbständigkeit von Gemeinden und ihren Kirchenvorständen abgeschafft werden soll. Zwar können Fusionen und andere Formen gemeindlichen Zusammenwachsens im Einzelfall sinnvoll sein – sie bleiben aber in der Hoheit und im Ermessen der Gemeinden.
Der Strukturausschuss empfiehlt lediglich die Schaffung einer verlässliche Form der Zusammenarbeit von weiterhin unabhängigen Gemeinden. Als Rechtsform empfiehlt er die Arbeitsgemeinschaft mit schriftlicher Vereinbarung nach RegG §§5-7:
Die kooperierenden Kirchengemeinden verabschieden nach Absprache eine schriftliche Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit und legen fest:
- die Formen ihrer Pflichtaufgaben
- verlässliche Absprachen für Küraufgaben
- Fakultativ kann ein gemeinsames Gremium geschaffen werden, das in regelmäßigen Abständen in Rückblick und Planung berät und ggf. beschließt.
Regelmäßig soll die schriftliche Vereinbarung auf ihre Aktualität und Vitalität überprüft werden, etwa im Zuge der Visitation einer der beteiligten Gemeinden.
Eine Mustervereinbarung wird in Zusammenarbeit mit dem KKV erarbeitet.
Bildung der Arbeitsgemeinschaften
Hinsichtlich der Gemeinden sind folgende Kriterien im Blick zu halten:
- Die Gemeinden müssen in räumlicher Nähe zueinander liegen.
- Eine inhaltliche/strukturelle Nähe der Gemeindearbeit ist wünschenswert und kann Grundlage für eine spätere Spezialisierung sein.
- Die Erfüllbarkeit der o.g. Aufgaben muss gewährleistet sein:
- Die Minimalgröße sollte im Jahre 2035 ca. 7 000 Gemeindeglieder betragen (nach heutigem Schlüssel: 2 Pastor*innen, 1 Diakon*in)
- Bestehender Formen gelingender Zusammenarbeit (lebendige Regionen, pfarramtliche Verbindungen, …) sollten berücksichtigt werden.
Hinsichtlich der Beteiligten sind folgende weiche Kriterien zu berücksichtigen:
- Die Bereitschaft zur Teamarbeit muss gestärkt werden.
- Mut und Lust auf Neues sollte geweckt werden.
- Die Chancen sollten betont werden.
- Nach Möglichkeit gemeinsame Interessen der Hauptamtlichen berücksichtigen
Ist es möglich, auf der Hauptseite „Vorschläge für Zukunftsgemeinschaften“ auch eine Kommentarfunktion einfügen? Ich hätte ein oder zwei grundsätzliche Anmerkungen dazu, die sich m. E. nicht sinnvoll bei einem bestimmten einzelnen Vorschlag platzieren lassen, sondern auf einige oder die Gesamtheit aller Vorschläge beziehen.
Ist gemacht. Vielen Dank für den Hinweis, Andreas!
Besten Dank! Wird gleich genutzt. 🙂
Der Kirchenvorstand St. Michaelis hat in seinen Sitzungen im Juli und September über den Vorschlag des Ausschusses für Stellenplanung und Strukturentwicklung zur Bildung von Zukunftsgemeinschaften beraten.
Der KV St. Michaelis begrüßt die Bemühungen um einen zukunftsfähigen Kirchenkreis und wünscht sich eine leidenschaftliche Diskussion. Dabei muss spürbar werden: Wo ist der „Geschmack“ von 2035? Was sind Ziele? Wo möchten Gemeinden und Kirchenkreis 2035 stehen?
AM ENDE eines solchen Diskurses sollte stehen, wie die Arbeit – und auch die Zusammenarbeit zwischen Kirchengemeinden aussehen könnte. Dabei scheint der Grundsatz wichtig: „Form follows function“. Nicht umgekehrt.
Die allgemeine Empfehlung des Ausschusses: „Als Rechtsform empfiehlt er [der Ausschuss] die Arbeitsgemeinschaft mit schriftlicher Vereinbarung nach RegG §§5-7“ (s.o.) erscheint dem KV St. Michaelis zu konkret und zu schnell für die komplexen, unterschiedlichen Gemeindesituationen und wird diesen nicht gerecht. Eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen Gemeinden hält der KV St. Michaelis in der Zukunft allerdings für unabdingbar.
Nicht ganz deutlich geworden ist, worin in den mittlerweile zehn Vorschlägen für Zukunftsgemeinschaften die innere Logik besteht und wie diese die einzelnen Vorschläge unterscheidet.
Für St. Michaelis ist in besonderer Weise zu berücksichtigen, dass die Teilfinanzierung der Gemeinde durch den Allgemeinen hannoverschen Klosterfonds/Klosterkammer eine besondere Herausforderung im Hinblick auf die Bildung von Zukunftsgemeinschaften darstellt.
Nach erster Prüfung scheint es so zu sein, dass folgende Punkte, die unter „Pflichtaufgaben von Arbeitsgemeinschaften“ fallen, für St. Michaelis umsetzbar sind:
– Gegenseitige Vertretung
– verlässliche Kasualabdeckung
– Einhaltung einer festgelegten Besprechungsstruktur.
Mindestens problematisch (wenn nicht sogar ausgeschlossen) werden folgende „Pflichtaufgaben“ aufgrund der Sondersituation mit der Klosterkammer gesehen:
– gemeinsame Personalplanung aus Mitteln der Gemeindebudgets (kann die Gemeindesekretärin für mehrere Gemeinden arbeiten, kann man sich Reinigungskräfte teilen?…)
– gemeinsame Gebäudebedarfsplanung (wo brauchen wir künftig noch ein Pfarrhaus, ein Gemeindehaus, -büro?)
– gemeinsame Zukunftsplanung (Wie sorgen wir gemeinsam für die Erfüllung unserer Aufgaben? Wie gehen wir gemeinsam in anstehende Sparrunden?)
Vorbehalte gegenüber formal eingerichteter Arbeitsgemeinschaften bestehen auch deshalb, weil ein zusätzlicher Sitzungs- und Verwaltungsaufwand zu erwarten ist für am Ende vielleicht gar nicht so vieler inhaltlicher zwingend zu regelnder Punkte. Auch die Mitwirkung anderer Gemeinden bei der Pfarrstellenbesetzung (s. „Mögliche Rechtsformen“/“Arbeitsgemeinschaft“) wird kritisch gesehen.
Als Partner innerhalb einer engeren inhaltlichen Zusammenarbeit kommen für den KV St, Michaelis die drei Innenstadtgemeinden in Frage. Entsprechend werden die Modelle befürwortet, die diese Zusammenarbeit vorschlagen.